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Vereinsgründung

  • Autorenbild: Choryfeen
    Choryfeen
  • 25. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Wir sind mittlerweile ein eingetragener Verein, dessen gemeinnütziger Zweck anerkannt wurde.


Hier ein Auszug aus der Vereinssatzung zum Zweck des Vereins:


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur ,insbesondere des Chorgesangs für Choriteratur für Frauenstimmen. Der Verein widmet sich dabei sowohl der Pflege und Aufführung zeitgenössischer Chorliteratur für Frauenstimmen als auch der Wiederbelebung und Präsentation alter Musik für Frauenchor.


Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

.1 Durch regelmäßige Proben bereitet sich der Chor auf Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor und stellt sich dabei auch in den Dienst der Öffentlichkeit.

2. Durchführung öffentlicher Konzerte und Auftritte mit Schwerpunkt auf zeitgenössischen Werken und alter Chormusik für Frauenchor.

.3 Förderung und Aufführung von Kompositionen lebender Komponistinnen und Komponisten für Frauenchöre

4. Recherche, Aufarbeitung und Aufführung historischer Chorwerke für Frauenstimmen

5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke



 
 
 

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